Gültig ab dem 01.10.2022
Liebe Besucherinnen und Besucher,
nach der derzeit gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen Besucher/-innen sich vor Betreten der Einrichtung vor Ort testen lassen oder einen Nachweis einer offiziellen externen Teststation vorlegen, sowie eine FFP2-Maske tragen.
PoC-Test bei vollständig immunisierten Besucher/-innen gilt 24 Stunden / PCR-Test 48 Stunden.
Vollständig immunisierte Personen sind:
- Personen mit drei oder mehr Einzelimpfungen, unabhängig eines möglichen Genesenennachweises
- Personen mit zwei Einzelimpfungen und Genesenennachweis
PoC-Test bei nicht vollständig immunisierten Besuchern gilt 6 Stunden / PCR-Test 24 Stunden.
Nicht vollständig immunisierte Personen sind:
- Personen mit zwei oder weniger Einzelimpfungen
Grundsätzlich sind folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:
Auch ein negatives Testergebnis darf nicht dazu verleiten, diese Regeln nicht mehr konsequent einzuhalten!
- Abstand halten (mindestens 1,50m)
- Regelmäßige Händedesinfektion
- Mund-Nasen-Schutz: FFP2-Maske
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind:
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen mit einer ärztlich bescheinigten Befreiung, die keine Atemschutzmaske tragen können
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen
Testzeiten im Katharinenstift sind täglich von 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Falls ein Besuch zu anderen Zeiten erfolgt, legen Sie den obengenannten Nachweis an der Pforte direkt auf dem Wohnbereich vor.
Zu Ihrem Schutz und dem unserer Bewohner/-innen bitten wir Sie um Verständnis und die Mitarbeit zur Einhaltung der Vorschriften.
Die aktuelle Lage verlangt allen in der Pflege Arbeitenden enorm viel ab. Die tägliche Testpflicht und das ständige Tragen der Masken strengt auch uns sehr an. Deshalb bitte ich Sie inständig, uns dadurch zu unterstützen, dass Sie sich an die Regeln halten.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Mößner
Direktorin Katharinenstift